Webinar | GDPR Deep Dives
Datenschutz-Litigation
Gern möchten wir Sie wieder herzlich zu einer neuen Folge unserer GDPR Deep Dives einladen, unserer Webinar-Reihe zu den Fragen des Datenschutzes mit einem besonderen Fokus auf die Praxis. Putting Data Protection into Practice!
Das Webinar wird am 4. Mai 2023 um 8:30 Uhr stattfinden und sich dieses mal um Themen aus dem Bereich Datenschutz-Litigation drehen. Für die Teilnahme an diesem Seminar stellen wir Ihnen gerne einen Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO (IT-Recht) aus.
Zunächst wird Dr. Flemming Moos erläutern, ob und in welchen Fällen Betroffenen wegen einer DSGVO-Verletzung ein Unterlassungsanspruch zustehen könnte:
Unterlassungsanspruch wegen DSGVO-Verstoß? Nicht unbedingt…
Sind betroffene Personen davon überzeugt, dass ihre Daten DSGVO-widrig verarbeitet wurden, verlangen Sie von dem Verantwortlichen häufig, dass der vermeintliche DSGVO-Verstoß künftig unterlassen werde. Aber gibt es ein solches Recht überhaupt? Dies ist keinesfalls selbstverständlich. Die DSGVO selbst normiert einen solchen Unterlassungsanspruch jedenfalls nicht ausdrücklich und ob ergänzend auf das nationale Recht zurückgegriffen werden kann, ist angesichts des Anwendungsvorrangs des EU-Rechts nicht ausgemacht. Unser Referent stellt den Stand der Diskussion dar und zeigt insbesondere anhand aktueller Rechtsprechung auf, in welchen Fällen und mit welchen Argumenten solche Ansprüche abgelehnt werden können.
Danach werden Dr. Tobias Rothkegel und Dr. Lene Kohl die Klagemöglichkeiten nach der neuen EU-Verbandsklagerichtlinie vorstellen:
EU-Verbandsklagerichtlinie – Folgen für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen am Beispiel von Security Incidents
Durch Datenpannen sind häufig personenbezogene Daten einer Vielzahl von Personen gleichzeitig betroffen. Bis dato machen Betroffene jedoch allenfalls vereinzelt Schadensersatzansprüche aufgrund derartiger Vorfälle gegen das letztlich dafür verantwortliche Unternehmen geltend. Dies liegt in erster Linie daran, dass jeder Betroffene den ihm gegebenenfalls zustehenden Schadensersatzanspruch grundsätzlich individuell einklagen und das damit verbundene Prozessrisiko tragen muss. Durch die bevorstehende Einführung eines Verbandsklagerechts in Deutschland kann sich dies jedoch kategorisch ändern, da damit eine – dem deutschen Rechtssystem bislang unbekannte – prozessuale Möglichkeit geschaffen wird, eine Vielzahl gleichartiger auf Leistung gerichteter Ansprüche kollektiv gerichtlich durchzusetzen. In dem Vortrag zeigen die Referenten auf, welche Möglichkeiten dieses neue Verbandsklagerecht bietet und welche weitreichenden Konsequenzen dies für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von DSGVO-Verstößen haben kann. In diesem Zusammenhang stellen wir relevante DSGVO-bezogene EuGH-Vorlageverfahren vor, die – ja nach Ausgang – Massenklagen nach IT-Incidents den Weg ebnen könnten.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!