Um langfristig erkrankte Beschäftigte bei der Genesung zu unterstützen, ist ein für alle Beteiligten transparenter Wiedereingliederungsprozess geboten. Ziel ist es, die Arbeitsunfähigkeit von Teammitgliedern zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz langfristig zu erhalten.
Im deutschen neunten Sozialgesetzbuch wird dieses Vorgehen unter dem Namen betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) geregelt. Es klärt wer, wann und unter Beteiligung welcher Personen und Institutionen ein BEM anbieten muss und umreißt außerdem denkbare Folgen.
Wie bei vielen arbeitsrechtlichen Themen müssen Unternehmen hier zahlreiche rechtliche Hürden nehmen. Ein standardisierter Prozess ist nicht nur für alle Beteiligten transparent und angenehm, sondern spart Unternehmen zudem Ressourcen und bildet die faktische Grundlage für rechtssichere krankheitsbedingte Kündigungen.
Die Grundlagen sowie der Ablauf des BEM haben unsere Arbeitsrechtexperten Johanna Reiland und Dr. Philipp Raben in einem aktuellen Webinar kurz umrissen: Hier geht’s zur Präsentation des Webinars.