Um langfristig erkrankte Beschäftigte bei der Genesung zu unterstützen, ist ein für alle Beteiligten transparenter Wiedereingliederungsprozess geboten. Ziel ist es, die Arbeitsunfähigkeit von Teammitgliedern zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz langfristig zu erhalten.
Um langfristig erkrankte Beschäftigte bei der Genesung zu unterstützen, ist ein für alle Beteiligten transparenter Wiedereingliederungsprozess geboten. Ziel ist es, die Arbeitsunfähigkeit von Teammitgliedern zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz langfristig zu erhalten.
Im deutschen neunten Sozialgesetzbuch wird dieses Vorgehen unter dem Namen betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) geregelt. Es klärt wer, wann und unter Beteiligung welcher Personen und Institutionen ein BEM anbieten muss und umreißt außerdem denkbare Folgen.
Wie bei vielen arbeitsrechtlichen Themen müssen Unternehmen hier zahlreiche rechtliche Hürden nehmen. Ein standardisierter Prozess ist nicht nur für alle Beteiligten transparent und angenehm, sondern spart Unternehmen zudem Ressourcen und bildet die faktische Grundlage für rechtssichere krankheitsbedingte Kündigungen.
Die Grundlagen sowie der Ablauf des BEM haben unsere Arbeitsrechtexperten Johanna Reiland und Dr. Philipp Raben in einem aktuellen Webinar kurz umrissen: Hier geht’s zur Präsentation des Webinars.
Sie möchten gerne selbst eine erste Einschätzung der Lage vornehmen? Hierbei hilft eine digitale Lösung, die von der Osborne Clarke Solutions (OC Services GmbH) entwickelt und vertrieben wird – und in welches das gebündelte Know-how der Osborne Clarke Arbeitsrechtsrechts-Experten eingeflossen ist: Das BEM Digital.
Das interaktive Tool erleichtert Unternehmen die rechtssichere, einfache und kostengünstige Durchführung eines BEM durch die Einführung standardisierter, digital abrufbarer Prozesse.
Sie interessieren sich für das BEM-Tool? Jetzt Kontakt zur Osborne Clarke Solutions aufnehmen, um Zugang zu einer Testversion zu erhalten!
Das BEM-Gespräch – alle wichtigen Punkte auf einen Blick
Das BEM-Gespräch ist zentraler Bestandteil des BEM – nur wer hier auf volle Rechtssicherheit achtet, kann den Prozess wie vorgesehen durchführen.
Dabei kann die Erörterung der bestehenden Gesundheitssituation der Teammitglieder wie auch die Suche nach Lösungsmöglichkeiten viele Fallstricke bergen.
Damit Sie keinen Punkt vergessen und stets auf der sicheren Seite sind, haben wir einen Gesprächsleitfaden für Sie vorbereitet: