E-Health beschreibt die Anwendung elektronischer Geräte, wie Apps oder Gadgets zur medizinischen Versorgung. E-Health-Produkte sollen das Gesundheitswesen revolutionieren und Kosten senken. Von der Nutzung der IT im Gesundheitswesen, wie es zum Teil andere Länder vormachen, scheint Deutschland jedoch noch weit entfernt zu sein. Melanie Taprogge, Senior Manager Market Healthcare der Deutsche Telekom, erläuterte auf der Veranstaltung, warum Deutschland im internationalen Vergleich hinterher hinkt: Es fehle an einer „vernetzten Denkweise“ sowie an einer Koordination der Versorgung in Deutschland. „Viele Theorien denken an der Realität vorbei“, so Taprogge in ihrem Vortrag.

Wie Ideen in die Praxis umgesetzt werden können, berichtete Bernhard Calmer, Leiter der Geschäftsentwicklung der Cerner Health Services. Verbraucher müssen “Smart Health“ und „Ambient Assisted Living“ aus einer anderen Perspektive betrachten: „Wenn Menschen gesund altern wollen, sind sie auch bereit jetzt etwas dafür zu tun und nicht erst im Alter“, so Calmer. So empfahl er, zunächst junge Verbraucher für E-Health-Produkte zu begeistern, da es bei der älteren Generation noch Akzeptanzprobleme in Bezug auf Datenschutz, Kosten oder Bedienung gäbe. Insofern müsse Technologie in erster Linie die jüngeren „Patienten“ für sich einnehmen. Wie das funktionieren soll, verdeutlichte Calmer am Beispiel aktueller Gesundheits-Apps. Calmers Fazit: „IT ist als Schlüssel für die neue Rolle des Patienten unerlässlich“.

Dr. Jörg Caumanns, Leiter des Competence Center E-Health des Fraunhofer Instituts, berichtete über die Entwicklung und die Vorteile der elektronischen Fall-Akte (eFA). Die eFA startete 2006 als Projektinitiative, um einen bundesweit einheitlichen IT-Kommunikationsstandard für Ärzte im Gesundheitswesen zu schaffen. Ziel ist die Verbesserung des Austauschs und der Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Sektor. Die neuen Geschäftsmodelle seien von einigen engagierten Krankenhäusern sogar bereits akzeptiert worden, so Caumanns.

Besonders kontrovers diskutiert wurden die Ansichten von Dr. med. Christiane Groß, Vorsitzenden des Ausschusses „E-Health“ der Ärztekammer Nordrhein, die ihre Bedenken gegen den Einsatz von E-Health-Produkten im Gesundheitswesen, aus ärztlicher Sicht äußerte. In ihrem Vortrag erläuterte Groß, weshalb Ärzte der technologischen Entwicklung immer noch skeptisch gegenüber stehen. Hauptgründe seien der Missbrauch von elektronischen Anwendungen und mangelnde Zertifizierungsmöglichkeiten.

Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit E-Health und Datenschutz erläuterte Marian Alexander Arning, Rechtsanwalt und Experte für IT-Recht im Life Sciences- und Pharmasektor bei Osborne Clarke. Schwerpunkt seines Vortrags, war die anspruchsvolle Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Hierbei müssen rechtliche Besonderheiten beachten werden, da es sich bei Gesundheitsdaten um besonders sensible und daher um von den Datenschutzgesetzen besonders geschützte Informationen handelt.

Abgerundet wurde der Workshop durch den Beitrag von Dr. Oliver Esch, Rechtsanwalt und Experte für Öffentliches Recht und Vergaberecht bei Osborne Clarke, zu den Beteiligungs- und Finanzierungsmöglichkeiten der Krankenkassen. Besonderes Augenmerk lag auf rechtlichen Rahmenbedingungen und der Finanzierung medizinischer Dienstleistungen und Geräte. In diesem Zusammenhang erläuterte er auch die Möglichkeiten zum Abschluss von Verträgen mit Krankenkassen und eventuell bestehende Ausschreibungspflichten.

Die Veranstaltung verdeutlichte, dass ein regelmäßiger Austausch zwischen den einzelnen Vertretern aus IT- und Gesundheitswesen die Voraussetzung dafür ist, um die Entwicklungen im Bereich E-Health voranzubringen.

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