In Europa existieren derzeit keine Gesetze, die das Eigentum an und den Zugriff auf Daten eindeutig regeln. Das stellt die effiziente Datenverwaltung und -Nutzung in Unternehmen vor Herausforderungen. Das ist das Ergebnis einer Studie, die die Kanzlei Osborne Clarke im Auftrag der Europäischen Kommission erstellt hat. Sie gibt einen detaillierten Überblick über bestehende Rechtsinstrumente, das rechtliche Umfeld und das derzeitige EU-Regime. Die „Legal study on Ownership and Access to Data“ deckt alle wesentlichen Gesetze und Neuerungen ab – von der Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen, über das Urheberrecht, sowie sektorspezifische Bestimmungen – in England & Wales, Frankreich, Deutschland und Spanien. Ferner wird die Rolle des Wettbewerbsrechts in Hinblick auf Datenzugriff und Datennutzung untersucht.
Dr. Jens Schefzig, IT- und Datenschutzexperte bei Osborne Clarke war an der Erstellung der Studie maßgeblich beteiligt: „Die Studie gibt einen umfassenden Einblick in die wesentlichen Themen rund um Dateneigentum, Datenzugriff und den praktischen Umgang der Unternehmen: Mangels eindeutiger Gesetze müssen sie die Rechte an Daten aktiv gestalten.“
Die untersuchten Länder kennen kein Dateneigentum oder ein spezielles Recht auf Zugang zu Daten. Stattdessen greifen verschiedene Rechtsgebiete in einander – insbesondere das Datenschutzrecht, das Wettbewerbsrecht, das Strafrecht und das Urheberrecht. Unternehmen sind daher gezwungen, die verschiedenen Rechtsgebiete zu berücksichtigen und die entstehenden Lücken durch eigene Regelungen zu füllen. Auch die Ausgestaltung derartiger Verträge ist Gegenstand der Studie. Jens Schefzig: “Es ist aber nicht klar, ob neue Gesetze wirklich helfen können. Die rechtliche und tatsächliche Komplexität von Datenverwertungsketten lässt zweifeln, dass eine sinnvolle Regelung möglich ist.”
Jens Schefzig berät seit vielen Jahren internationale Internet- und Industrieunternehmen, sowie Start-Ups im IT- und Datenschutzrecht – zu datenschutzrechtlicher Compliance, komplexen IT-Verträgen, Datenanalysen, Datenverwertungsketten und im Datenzugriffsrecht. Besondere Expertise hat er bei Verhandlungen mit Datenschutzbehörden und datenschutzrechtlichen Prozessen.