Nora Nauta berät nationale und internationale Unternehmen auf dem gesamten Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechtes.

Sie unterstützt Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Neben der umfassenden arbeitsrechtlichen Vertragsgestaltung umfasst ihre Expertise jegliche betriebsrentenrechtliche Fragestellungen als auch betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen.

Nora studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Schon während ihres Studiums arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Während des Referendariats arbeitete sie in einer auf Arbeitsrecht spezialisierten mittelständischen Kanzlei sowie an der Vietnamese-German-University in Hoh Chi Minh Stadt in Vietnam. 

Im Jahr 2021 wurde Nora als Rechtsanwältin zugelassen und arbeitete zuvor bereits im Arbeitsrecht in einer der führenden nationalen Wirtschaftskanzleien, bevor sie sich Osborne Clarke anschloss.

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