Dr. Marian Alexander Arning, LL.M. berät seine Mandanten seit vielen Jahren zu allen Aspekten des Datenschutz- und IT-Rechts. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt dabei in der datenschutzrechtlichen Beratung in den Bereichen Life Sciences, Retail und Marketing.

Marian ist seit dem Jahr 2011 als Rechtsanwalt zugelassen. Nach Tätigkeiten in einer anderen internationalen Wirtschaftskanzlei, bei Osborne Clarke und im Ausland ist Marian seit dem Jahr 2022 wieder im Datenschutz- und IT-Rechtsteam von Osborne Clarke tätig.

Zu dem Mandantenkreis, für die Marian tätig ist, gehören internationale Konzerne, mittelständische Unternehmen und Start-ups. Sie berät Marian sowohl zu Aspekten der „klassischen“ Datenschutz-Compliance als auch zur Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen neuer, innovativer Geschäftsmodelle. Darüber hinaus berät Marian seine Mandanten auch regelmäßig zu vertragsrechtlichen Fragestellungen im Bereich des Datenschutz- und IT-Rechts, einschließlich der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen. 

Zudem verfügt er über langjährige Erfahrung bei der Unterstützung seiner Mandanten bei aufsichtsbehördlichen und gerichtlichen Verfahren in diesem Bereich. 

Marian hat eine Vielzahl an Beiträgen zum Datenschutz- und IT-Recht veröffentlicht und hält hierzu auch regelmäßig Vorträge. Unter anderem kommentiert er die DSGVO und das BDSG in einem datenschutzrechtlichen Standardkommentar und ist Mitherausgeber eines führenden Praxishandbuchs zur DSGVO. In seiner Promotion hat er sich mit Rechtsfragen der elektronischen Gesundheitskarte befasst.

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