Arbeitsrecht

Verhandlungen hemmen Ausschlussfrist!

Veröffentlicht am 4th Jul 2018

Auch bei wirksamer Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis dann nicht, wenn Arbeitgeber und Mitarbeiter Verhandlungen über die Vereinbarung eines Vergleichs führen. Die Ausschlussfrist ist für die Dauer der Verhandlungen gehemmt (BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2018 – 5 AZR 262/17 – bisher nur als Pressemitteilung).

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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