Arbeitsrecht

Urteile auf Beschäftigung sind ernst zu nehmen

Veröffentlicht am 13th Jun 2018

Erstreiten Arbeitnehmer bspw. in Kündigungsschutzprozessen ein Urteil auf Beschäftigung, werden sich Arbeitgeber nicht pauschal darauf berufen können, dass die konkrete Position nicht mehr vorhanden und eine Beschäftigung daher nicht mehr möglich sei. Dies hat nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil aus März 2018 klargestellt (BAG, vom 21. März 2018 – 10 AZR 560/16).

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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