Update: Vergabe von Sportwetten-Konzessionen – eine never ending story?
Veröffentlicht am 19th Sep 2014
In aller Kürze
Es hätte alles so schön sein können: Anfang September hatte das Hessische Innenministerium die Bewerber benachrichtigt, die nach einer Stillhaltefrist am 18. oder 19. September 2014 eine der 20 begehrten Sportwetten-Konzessionen erhalten sollten. Zumindest kurzfristig bestand die Hoffnung, dass das bereits seit über zwei Jahren andauernde Verfahren endlich ein Ende finden würde. Nachdem nun – wenig überraschend – einige unterlegene Bewerber gerichtlich gegen die Entscheidung des Ministeriums vorgegangen sind, hat sich diese Hoffnung zerschlagen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am 17. September 2014 in einem Eilantragsverfahren einen sogenannten „Hängebeschluss“ erlassen, der eine Konzessionserteilung verbot. Die Konzessionen wurden daher nicht wie ursprünglich geplant vom Hessischen Innenministerium am 18. September 2014 erteilt.
Hintergrund
Wie bereits ausführlich hier berichtet, befindet sich der Glücksspielmarkt momentan wieder einmal in großer Aufruhr: Bereits Anfang September hatte das Hessische Innenministerium, die zuständige Behörde für die Erteilung von Sportwetten-Konzessionen, die 20 von insgesamt 41 verbliebenen Bewerbern benachrichtigt, die für eine Konzession in Betracht kommen sollten. Nach einer Stillhaltefrist sollten diese Bewerber am 18. oder 19. September 2014 nach einem mehr als 2 Jahre andauernden Konzessionsverfahren ihre Konzessionen erhalten. Bereits im Vorfeld wurde jedoch wild spekuliert, ob es hierzu tatsächlich kommen würde. Dies vor allem aufgrund der Tatsache, dass einige unterlegene Bewerber angekündigt hatten, gegen die Entscheidung gerichtlich vorzugehen – was zwischenzeitlich auch geschah.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat nun in einem Eilverfahren mit Entscheidung vom 17. September 2014 das Lizenzierungsverfahren für Sportwetten vorerst gestoppt. Anders als geplant, kam es daher nicht zu einer Lizenzerteilung am 18. September 2014 an die 20 ausgewählten Sportwettenanbieter. Das Gericht hat insbesondere den intransparenten Vergabeprozess kritisiert. In der Tat war das Verfahren alles andere als reibungslos verlaufen: So erfüllte laut Hessischem Innenministerium in einem ersten Anlauf keiner der 41 Antragsteller, die es in die zweite Verfahrensrunde geschafft hatten, die Mindestanforderungen, so dass das Verfahren erneut begonnen wurde. Auch hatten mehrere Bewerber im Laufe des Verfahrens geklagt.
Konsequenzen der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden
Ohne Konzessionsvergabe gibt es damit nach wie vor keine lizenzierten Sportwettenanbieter. Die 41 Bewerber, die es in die zweite Runde des zweistufigen Auswahl- und Vergabeverfahrens geschafft hatten, bleiben daher weiterhin im Ungewissen, ob und wann sie eine Konzession erhalten werden. Das langwierige Konzessionsverfahren ist damit nach wie vor nicht beendet. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat einen sogenannten „Hängebeschluss“ erlassen (auch Zwischenverfügung genannt), um zu verhindern, dass durch die Konzessionsvergabe bereits endgültige Tatsachen geschaffen werden. Damit steht eine abschließende Sachentscheidung noch aus. Auch bleibt abzuwarten, ob sich das Hessische Innenministerium gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden wehren und hiergegen Beschwerde einlegen wird. Zudem sind auch bei anderen deutschen Gerichten Eilanträge und Klagen unterlegener Wettanbieter anhängig.
Fest steht in jedem Fall, dass sich das Konzessionsverfahren noch weiter in die Länge ziehen wird. Ein schnelles Ende ist nicht absehbar. Abzuwarten bleibt in diesem Zusammenhang auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Das Amtsgericht Sonthofen hatte dem Gericht die Frage der Vereinbarkeit der Experimentierklausel für Sportwetten des Glücksspielstaatsvertrags mit Europarecht zur Vorabentscheidung vorgelegt (AG Sonthofen, Entscheidung vom 7. Mai 2013, Az. 1 Ds 400 Js 17155/11). Es wäre nicht das erste Mal, dass der Europäische Gerichtshof den Glücksspielstaatsvertrag für europarechtswidrig erklären würde. Auch die Frage, ob die Begrenzung auf nur 20 Konzessionen Bestand haben wird, ist offen. Das Hessische Innenministerium ließ bereits im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage durchblicken, dass es sich für die Aufhebung der zahlenmäßigen Begrenzung der Lizenzen einsetzen will (Hessischer Landtag, Drucksache 19/446 vom 28. Juli 2014).