Übernahmeschutz feiert Premiere
Veröffentlicht am 12th Sep 2018
Berlin. Die Bundesregierung will Investitionen aus Drittstaaten gezielter steuern. Anfang August hat sie erstmals eine Untersagung gemäß der 2017 reformierten Außenwirtschaftsverordnung (AWV) verfügt.
Sie verbot einem chinesischen Investor,einen Maschinenbauer zu übernehmen. Christoph Torwegge, Anwalt bei Osborne Clarke, rät bei Transaktionen zu sorgfältiger Prüfung der Voraussetzung eines solchen Verfahrens: „Verschärft die Regierung die Verordnung weiter,erhöht sich die Anzahl betroffener Transaktionen dramatisch. " Laut AWVist der Erwerb bestimmter deutscher Unternehmen durch „Unionsfremde" dem Bundeswirtschaftsministerium zu melden. Es kann Erwerbe untersagen, wenn sie die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährden. Die AWVumfasst auch die Lebensmittelwirtschaft. Zwar unterfallen nur 5Prozent der mittelständischen Hersteller der Kritischen Infrastruktur" und damit der verschärftenKontrolle. Jedochkönnen nun auchgrößereHersteller,Händler sowie Produzenten vonSoftware, die in der Branche verwendet wird, im Falle einer Investition Informationspflichtenunterliegen.
Lebensmittel Zeitung vom 31. August 2018