Tagungsbericht 4. Rheinisches Energieforum - eine Veranstaltung von Osborne Clarke in Kooperation mit der RheinEnergie AG
Veröffentlicht am 14th Mar 2018
Rund 90 Energie-Experten nahmen Anfang März am 4. Rheinischen Energieforum teil. In der Zentrale der RheinEnergie AG waren Themen: Erfahrungen, Chancen und Risiken von Ausschreibungen, Erkenntnisse aus der ersten Moratorium-Ausschreibung für Windenergie an Land zum 1. Februar 2018 und der ersten KWK-Ausschreibung vom 1. Dezember 2017 , die künftige Ausrichtung der Förderung Erneuerbarer Energien und die Rahmenbedingungen für Projekte außerhalb des EEG – jeweils unter den Einwirkungen des Koalitionsvertrags der künftigen Großen Koalition und des EU-Winterpakets.
Malte Luks (Bundesnetzagentur, Referat Erneuerbare Energien) referierte zu Erfahrungen und aktuellen Entwicklungen der EEG-Ausschreibungen. Er fasste zunächst die Ergebnisse der bisherigen Ausschreibungsrunden zusammen und verwies insbesondere auf die aus seiner Sicht erfreulich hohen Realisierungsraten, zugleich jedoch auf wiederkehrende und vermeidbare Fehler bei der Gebotsabgabe. Er stellte fest, dass es mit der Abschaffung einiger Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften in der aktuellen Ausschreibungsrunde zu auffälligen Veränderungen gekommen sei. So habe der Anteil von Bürgerenergie sowohl an der Gebots- als auch der Zuschlagsmenge erheblich abgenommen. Er verwies jedoch auch darauf, dass bei der Überprüfung der vergangenen Gebote von Bürgerenergiegesellschaften bislang keine Gesetzesverstöße festgestellt wurden. Malte Luks stellte zudem die Rahmenbedingungen für die anstehenden und mit Spannung erwarteten gemeinsamen Ausschreibungen PV/Wind vor und nahm zum Stand einzelner Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem OLG Düsseldorf Stellung.
Anschließend gab Thorsten Müller (Stiftung Umweltenergierecht) einen Ausblick auf den ordnungspolitischen Rahmen für die Förderung Erneuerbarer Energien, insbesondere zum EU-Winterpaket und aktuellen Vorhaben der (geschäftsführenden) Bundesregierung. Er hob zunächst die Bedeutung der Ergebnisse der bisherigen Wind-Ausschreibungen hervor, bei deren Betrachtung insbesondere der Korrekturfaktor maßgeblich sei. Sodann ging er auf die Rechtsnatur von Zuschlägen ein, vergleichbar mit einer Call-Option, bei der es einzig der wirtschaftlichen Entscheidung der Akteure obliege, diese auch auszuüben. Thorsten Müller beleuchtete sodann die aktuelle und auch zukünftige Rolle des EEG für den Erfolg der Energiewende.
Auch wenn die Finanzierungsfunktion des EEG mit sinkenden Geboten und geringerer Differenz zum Marktwert sinke, behalte das EEG auch bei niedrigen Geboten dennoch eine “Versicherungsfunktion” und trage auf diese Weise zur Sicherung der Akteursvielfalt bei, garantiere diese aber nicht. Entscheidend für die weitere Entwicklung und den Erfolg der Energiewende sei jedoch vielmehr das Strommarktdesign. In diesem Zusammenhang ging er näher auf die Ziele des Koalitionsvertrags und die Vorgaben aus Europa ein, welche für die weitere Entwicklung eine entscheidende Weichenstellung geben werden.
Bastian Olzem (BDEW, Fachgebietsleiter Kraft-Wärme-Kopplung und Wärmenetzsysteme) stellte das neue KWKG 2016 vor und wertete vor allem die Ergebnisse der ersten Ausschreibung vom 1. Dezember 2017 aus. Er kritisierte, dass die Rahmenbedingungen für KWK-Ausschreibungen einem “KWK-Ausbaugesetz” nicht gerecht würden. Demgemäß seien die Ergebnisse der ersten Ausschreibung auch nur wenig repräsentativ. Er gab einen kurzen Ausblick auf die 1. Auktion 2018, bei der erstmals auch “iKWK” berücksichtigt würden. Bastian Olzem unterstrich die Bedeutung der Wärmenetze für die Energiewende und die Sektorkopplung. Neue Geschäftsmodelle der Sektorkopplung seien vielversprechend, aufgrund der hohen Belastung mit Steuern, Abgaben und Umlagen derzeit allerdings unwirtschaftlich. Hinsichtlich der Wärmepolitik in der 19. Legislaturperiode sei die Erwähnung von KWK und der Gas- und Wärmeinfrastruktur für die Sektorkopplung ein erfreuliches Signal.
Abschließend setzte sich Dr. Matthias Dienhart (RheinEnergie AG, Leiter Energiewirtschaftliche Grundsatzfragen) mit der Strompreisentwicklung und Möglichkeiten für Erneuerbare-Energien-Projekte außerhalb des EEG auseinander. Er erklärte, dass sich die Erneuerbaren Energien seit der Einführung des EEG immer weiter an den Markt annäherten. Dennoch sei momentan eine Vermarktung außerhalb des EEG unwirtschaftlich. Als zusätzliche Vermarktungsmöglichkeit neben dem EEG komme insbesondere die Vermarktung (negativer) Regelenergie in Betracht, für die allerdings hohe technische Hürden bestünden. Würden diese beseitigt, sei jedoch mit einem Preisverfall auf den (negativen) Regelenergiemärkten zu rechnen. Matthias Dienhart zeigte auf, dass für die zukünftigen Vermarktungsmöglichkeiten insbesondere die weitere Strompreisentwicklung entscheidend sei, die aufgrund der Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren nur sehr unsicher vorauszusagen sei.
Im Anschluss an die Vorträge fand eine angeregte und vertiefende Panel-Diskussion mit den Referenten und Teilnehmern statt, moderiert durch den Energieexperten Dr. Daniel Breuer von Osborne Clarke.