Arbeitsrecht

Stolperfalle Schriftform: Vorsicht bei Altersbefristungsabreden!

Veröffentlicht am 23rd Okt 2018

Arbeitsverträge sehen regelmäßig vor, dass das Arbeitsverhältnis automatisch endet, sobald ein Mitarbeiter die Regelaltersgrenze für die Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht. Die für befristete Arbeitsverträge geltende strenge Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG gilt auch für derartige Altersgrenzen. Dieses Formerfordernis ist nur gewahrt, wenn beiden Parteien vor Vertragsbeginn ein vom jeweils anderen unterzeichneter Arbeitsvertrag zugeht (BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 2017 – 7 AZR 632/15).

Erfahren Sie mehr auf unserem Arbeitsrechtblog.

Teilen

* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

Sprechen Sie uns an

Interested in hearing more from Osborne Clarke?