Schutz von Whistleblowern – Mit welchen Pflichten müssen Unternehmen künftig rechnen?
Veröffentlicht am 31st Jul 2018
Die EU-Kommission hat jüngst einen Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße melden, veröffentlicht („Whistleblower-RL“). Mit der Whistleblower-RL und deren Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber werden Unternehmen künftig verpflichtet sein, bestimmte Whistleblowing-Strukturen und Verfahren vorzuhalten. Zudem sind Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien beabsichtigt. Aufgrund der konkreten Vorgaben im derzeitigen RL-Entwurf dürften auch Unternehmen, die bereits ein Whistleblowing- bzw. Hinweisgebersystem eingeführt haben, u.U. Anpassungen vornehmen müssen. Die wesentlichen Inhalte des RL-Entwurfs im Überblick:
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