Arbeitsrecht
Rückzahlung einer tarifvertraglichen Sonderzuwendung bei Ausscheiden bis zum 31.03. des Folgejahres
Veröffentlicht am 17th Aug 2018
Tarifvertraglich können Sonderzahlungen mit Mischcharakter vom (ungekündigten) Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht und Rückzahlungsregelungen vereinbart werden.
Erfahren Sie mehr auf unserem Arbeitsrechtblog.
Teilen