Arbeitsrecht

Rückzahlung einer tarifvertraglichen Sonderzuwendung bei Ausscheiden bis zum 31.03. des Folgejahres

Veröffentlicht am 17th Aug 2018

Tarifvertraglich können Sonderzahlungen mit Mischcharakter vom (ungekündigten) Bestand des Arbeitsverhältnisses ­abhängig gemacht und Rückzahlungsregelungen vereinbart werden.

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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