Podiumsdiskussion zum Thema „Digitale Dokumentation im Maschinen- und Anlagenbau“
Veröffentlicht am 29th Jun 2021
In einer wirklich spannenden Podiumsdiskussion des VDMA am 24. Juni 2021 hat Martin Launer, Partner bei Osborne Clarke, gemeinsam mit weiteren Experten aus dem Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus über das Thema der digitalen Dokumentation diskutiert.
Obwohl die Maschinenrichtlinie bereits seit vielen Jahren in Kraft ist, reißen die Diskussionen um die Frage, ob die Dokumentation einer Maschine und insbesondere die Bedienungsanleitung in Papierform geliefert werden muss oder ob eine digitale Form ausreichend ist, nicht ab.
Im Zeitalter der Digitalisierung fragen Hersteller immer wieder, ob sie tatsächlich noch rechtlich verpflichtet sind, eine umfangreiche Papierdokumentation für Maschinen und Anlagen zu erstellen. Probleme stellen sich bei der Papierform häufig, hinsichtlich der Auffindbarkeit einzelner Dokumente zur schnellen Problemlösung aber auch der aufwändigen und fehleranfälligen Aktualisierbarkeit. Nicht zu vernachlässigende Themen sind natürlich auch der ökologische Aspekt und die Kostenreduzierung durch eine digitale Dokumentation.
Die Teilnehmer der Podiumsdiskussion, bestehend aus Thomas Kraus, Monja Eberlein, Hennig Kleiner und Martin Launer - mit freundlicher Moderation durch Stefan Zindel – waren der Auffassung, dass derzeit tatsächlich noch zur Lieferung in Papierform zu raten ist. Allerdings ist die Frage zumindest im Hinblick auf die Bedienungsanleitung in der Maschinenrichtlinie selbst nicht geregelt. Der Guide zur Maschinenrichtlinie empfiehlt nach wie vor die Papierform, in einer Entscheidung zum Wettbewerbsrecht hat das LG Frankfurt (Urteil vom 28.02.2019 – 6 U 181/17) die digitale Form genügen lassen. Letztlich kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an. Martin Launer betonte, dass es - unter dem Aspekt der Instruktionspflicht des Herstellers - von sehr großer Bedeutung ist, gerichtsfest nachweisen zu können, dass und in welcher Fassung die Bedienungsanleitung an den Betreiber übergeben wurde.
Im April dieses Jahres wurde der Entwurf der Europäischen Kommission zur neuen Maschinenverordnung, die in ca. zwei bis drei Jahren die Maschinenrichtlinie ablösen wird, veröffentlicht. Er sieht vor, dass eine digitale Betriebsanleitung und Konformitätserklärung grundsätzlich ausreichend sein soll (vgl. „essential health and safety requirements” in Annex III und Annex V). Die Papierform kann von dem Vertragspartner jedoch weiterhin gefordert werden. Es bleibt spannend, ob die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament dem Vorschlag der Kommission zustimmen werden.