Arbeitsrecht
Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung ist unwirksam
Veröffentlicht am 25th Jul 2019
Soweit eine tarifvertragsersetzende Gesamtbetriebsvereinbarung bestimmt, dass Gewerkschaftssekretäre als Ausgleich für Mehrarbeit – die bei ihnen regelmäßig anfällt – pauschal eine bestimmte Anzahl freier Arbeitstage im Kalenderjahr erhalten, ist diese unwirksam. Eine solche Vereinbarung bestimmt die Voraussetzungen des Mehrarbeitsausgleichs nicht hinreichend klar und verletzt den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. (BAG, Urteil vom 26. Juni 2019 – 5 AZR 452/18).
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