Steuerrecht
Noch nicht existente Regelungen können nicht umgangen werden - Exemplarisch dargestellt an der anstehenden Einschränkung des § 8b Abs. 2 KStG und zulässigen Vermeidungsreaktionen
Veröffentlicht am 30th Apr 2015
Ein Beitrag von Dr. Jens Kleinert und Dieter Lübbehüsen
Neuerungen in Steuergesetzen haben immer eine zeitliche Anwendungsregelung, deren evtl. zeitliche Rückverlagerung verfassungsrechtlichen Restriktionen unterliegt. Der Beitrag zeigt auf, dass eine vorweggenommene Transaktion vor Geltung der steuerverschärfenden Neuregelung niemals einen Gestaltungsmissbrauch dieser Neuregelung darstellen kann.
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