Steuerrecht

Noch nicht existente Regelungen können nicht umgangen werden - Exemplarisch dargestellt an der anstehenden Einschränkung des § 8b Abs. 2 KStG und zulässigen Vermeidungsreaktionen

Veröffentlicht am 30th Apr 2015

Ein Beitrag von Dr. Jens Kleinert und Dieter Lübbehüsen

Neuerungen in Steuergesetzen haben immer eine zeitliche Anwendungsregelung, deren evtl. zeitliche Rückverlagerung verfassungsrechtlichen Restriktionen unterliegt. Der Beitrag zeigt auf, dass eine vorweggenommene Transaktion vor  Geltung der steuerverschärfenden Neuregelung niemals einen Gestaltungsmissbrauch dieser Neuregelung darstellen kann.

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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