Arbeitsrecht

Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel!

Veröffentlicht am 11th Sep 2020

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat kürzlich die neue „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ (Arbeitsschutzregel) bekannt gegeben, die sodann im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht wurde. Sie konkretisiert, den bereits vor einigen Monaten veröffentlichten „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ (Arbeitsschutzstandard).

Laut dem BMAS können Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den dazugehörigen Verordnungen erfüllt sind, wenn sie die Vorgaben der Arbeitsschutzregel beachten.

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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