Modernisierung des Betriebsprüfungsverfahrens
Veröffentlicht am 8th Feb 2023
Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat den Startschuss für ein effektiveres und effizienteres Betriebsprüfungsverfahren gegeben. Hierfür werden die Steuerpflichtigen jedoch auch stärker in die Pflicht genommen.
Die Modernisierung des Betriebsprüfungsverfahrens gilt für Steuern, die ab 2025 entstehen bzw. für Betriebsprüfungen, die ab 2025 beginnen. Das Betriebsprüfungsverfahren soll durch Fristen und Flexibilität effizienter gestaltet werden. Hiervon soll der Steuerpflichtige allerdings nur profitieren, wenn er hinreichend mit der Betriebsprüfung „kooperiert“.
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