Steuerrecht

Mitunternehmerinitiative bei (Vorbehaltsquoten-) Nießbrauch und gesellschaftsvertraglichem Einstimmigkeitserfordernis in Grundlagen- sowie Kernbereichsangelegenheiten

Veröffentlicht am 18th Okt 2017

Ein Beitrag von Dr. Jens Kleinert und Nina Bahnmüller

Überträgt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft, insbesondere einer KG, seinen Gesellschaftsanteil an einen Dritten unter Vorbehalt eines Nießbrauchs in gewisser Quote, so stellt sich die Frage, ob er und/oder der Dritte Mitunternehmer der Gesellschaft ist bzw. sind. Praktisch geht es darum, ob beim Schenker (und/oder beim Beschenkten) die Mitunternehmerinitiative im Sinne des Ertragsteuerrechts und damit auch begünstigungsfähiges Vermögen i. S. d. Schenkungsteuerrechts vorliegt. Dieser Frage soll in nachfolgendem Beitrag für die sehr praxisrelevante Konstellation nachgegangen werden, dass der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft – dem Regelstatut des HGB entsprechend – das Einstimmigkeitserfordernis vorsieht. Insbesondere bei der vorweggenommenen Erbfolgegestaltung in Familienpersonengesellschaften erlangt die dargestellte Thematik regelmäßig eine hohe Relevanz.

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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