Arbeitsrecht

Kurzarbeit „Null“ und Urlaub? Nicht mit dem LAG Düsseldorf!

Veröffentlicht am 29th Mar 2021

In Monaten, in denen Arbeitnehmer aufgrund von Kurzarbeit „Null“ nicht arbeiten, entsteht kein Urlaubsanspruch (LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. März 2021 – 6 Sa 824/20 – bisher nur als Pressemitteilung erschienen).

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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