Arbeitsrecht
Kurzarbeit „Null“ und Urlaub? Nicht mit dem LAG Düsseldorf!
Veröffentlicht am 29th Mar 2021
In Monaten, in denen Arbeitnehmer aufgrund von Kurzarbeit „Null“ nicht arbeiten, entsteht kein Urlaubsanspruch (LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. März 2021 – 6 Sa 824/20 – bisher nur als Pressemitteilung erschienen).
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