Arbeitsrecht
Keine Entschädigung des Arbeitgebers wegen Quarantäne ansteckungsverdächtiger Mitarbeitender
Veröffentlicht am 16th Jun 2021
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat sich in zwei aktuellen Urteilen damit beschäftigt, wer das finanzielle Risiko von Fehlzeiten Mitarbeitender wegen Quarantäne bei Ansteckungsverdacht trägt. Das Gericht lehnte eine Erstattung der Entschädigung für Mitarbeitende in Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz ab, wenn diese gegen ihren Arbeitgeber einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben (Urteil vom 10. Mai 2021 – 3 K 108/21.KO).
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