Arbeitsrecht

Keine Beschäftigungsgarantie für Menschen mit Schwerbehinderung

Veröffentlicht am 24th Jul 2019

Eine Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung schwerbehinderter Menschen existiert nur in den Grenzen des Zumutbaren. Bei unternehmensbedingter Umstrukturierung besteht daher keine Beschäftigungsgarantie (BAG, Urteil vom 16. Mai 2019 – 6 AZR 329/18).

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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