Keine Anrechnung von Quarantänezeiten auf den Jahresurlaub – Darf Urlaub während einer Quarantäne nun doch nachgeholt werden?
Veröffentlicht am 5th May 2022
Im Fall der Anordnung einer Quarantäne während der Dauer eines bewilligten Urlaubs sind die in die Zeit der Quarantäne fallenden Tage auf den Urlaub anzurechnen und in der Folge entfallene Urlaubstage nach § 9 BurlG analog nachzugewähren. Dies hat zumindest das LAG Hamm entschieden und erstmalig die analoge Anwendung von § 9 BurlG mit Verweis auf die Rechtsprechung des EuGH auf die behördliche Quarantäne angenommen (LAG Hamm, Entscheidung v. 27.1.2022 – 5 Sa 1030/21). Damit weicht das Gericht von der erstinstanzlichen Entscheidung und zuvor ergangener Urteile anderer Gerichte ab.
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