Steuerrecht

Kein Erfordernis der Fremdverwaltung im Investmentsteuerrecht – Zu den Grenzen der Gesetzesauslegung im Steuer(straf)recht

Veröffentlicht am 18th Feb 2016

Ein Beitrag von Dr. Jens Kleinert und Prof. Dr. Michael Stöber

Zurzeit befinden sich die Anleger luxemburgischer sog. Millionärsfonds im Visier der Finanz- und Strafverfolgungsbehörden. Diese machen geltend, bei den besagten Investmentfonds sei das angebliche investmentsteuerrechtliche Erfordernis einer Fremdverwaltung des Fondsvermögens unter Ausschluss jeden Einflusses der Anleger nicht eingehalten worden. Die Anleger hätten daher zu Unrecht die privilegierte Besteuerung nach dem InvStG in Anspruch genommen und sich so der Steuerhinterziehung schuldig gemacht. Der vorliegende Beitrag legt dar, dass es im Investmentsteuerrecht in Wahrheit kein Erfordernis einer Fremdverwaltung gibt und die Verfolgung der Anleger der sog. Millionärsfonds daher unrechtmäßig ist.

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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