Arbeitsrecht

Kein automatischer Verlust von Urlaubsansprüchen

Veröffentlicht am 13th Nov 2018

Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub darf nicht automatisch deshalb erlöschen, weil der Arbeitnehmer den Urlaub nicht beantragt hat. Der Urlaubsanspruch geht nur unter, wenn der Arbeitgeber nachweist, dass der Arbeitnehmer aus freien Stücken und in voller Kenntnis der Sachlage darauf verzichtet hat, seinen Urlaub zu nehmen. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer dabei auch in die Lage versetzt haben, seinen Urlaub tatsächlich rechtzeitig nehmen zu können.
(EuGH, Urteile vom 6. November 2018 – C-684/16 und C-619/16)

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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