Im Fall einer Strafanzeige: Abstimmung mit Strafverfolgungsbehörden, ob Information der Betroffenen die Strafverfolgung gefährden würde

Veröffentlicht am 10th Nov 2015

Zudem sollte überlegt werden, ob Strafanzeige gestellt wird. In diesem Fall empfiehlt sich eine frühzeitige Hinzuziehung der Ermittlungsbehörde sowie die Abstimmung der Information der Betroffenen mit der Ermittlungsbehörde und der Aufsichtsbehörde. In bestimmten Fällen kann es sich empfehlen, mit der Information der Betroffenen zu warten, um den Ermittlungserfolg nicht zu beeinträchtigen

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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