Arbeitsrecht

Hohe Arbeitszeit? – Kein Ausgleich durch Feiertage oder Urlaub!

Veröffentlicht am 12th Jul 2018

Urlaubs- und gesetzliche Feiertage dürfen bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz nicht als Ausgleichstage berücksichtigt werden (Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 9. Mai 2018 – 8 C 13.17, bisher nur als Pressemitteilung veröffentlicht).

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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