Gesetzgeber goes Krypto – der RefE des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes
Veröffentlicht am 14th Nov 2023
Am 23. Oktober 2023 hat das Bundesministerium der Finanzen den Referentenentwurf des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes („FinmadiG“) veröffentlicht. Mit Blick auf die Regulierung von Kryptowerten sieht der Entwurf nicht nur ein neues, eigenständiges Gesetz für die Aufsicht über den Kryptowerte-Markt vor, sondern enthält auch bedeutende Anpassungen der nationalen Aufsichtsregime an die vorrangige europäische Regelung durch die Verordnung (EU) 2023/1114 („MiCAR“). Gegenstand des FinmadiG sollen zudem Ausführungsregelungen zur europäischen GeldtransferVO, die ebenfalls einen Bezug zu Kryptowerten aufweisen, sowie zahlreiche Änderungen mit Bezug zu dem Digital Operational Resilience Act (Verordnung (EU) 2022/2554 und Richtlinie (EU) 2022/2556 – „DORA“) sein. Ohne konkrete Anknüpfung an eine Änderung der Rechtslage auf europäischer Ebene enthält der Referentenentwurf des FinmadiG („RefE FinmadiG“) zudem eine Intensivierung der Aufsicht über Schwarmfinanzierungsdienstleister.
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