EXPO REAL SPEZIAL: Big Data in der Immobilienwirtschaft

Veröffentlicht am 29th Sep 2017

Elektronische Signaturen für Immobilienverträge

Verträge können im elektronischen Rechtsverkehr durch ein Fernsignaturverfahren abgeschlossen werden. Die Möglichkeiten für die Immobilienbranche sind enorm – die Umsetzung lässt allerdings zu wünschen übrig.

Täglich werden online unzählige Rechtsgeschäfte abgeschlossen. Bei Verträgen, die einer bestimmten gesetzlichen Form bedürfen, stößt die digitale Welt jedoch an ihre Grenzen. Die schon 2001 eingeführte qualifizierte elektronische Signatur (QES) sollte die bahnbrechende Lösung sein. Der Nutzer bekam einen digitalen Signaturschlüssel, der durch einen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA) ein Zertifikat erhielt. Hierdurch wurde die Identität des Schlüsselinhabers und die Urheberschaft sichergestellt. Weil hohe Anforderungen an die Identifizierung der Schlüsselinhaber und an die ZDA gestellt wurden, konnte sich die QES nicht durchsetzen.

Die Lösung bringt die EU-weit 2016 eingeführte Fernsignatur. Dabei meldet sich der Nutzer über das Internet bei einem zertifizierten Trust-Center an und verschickt das zu signierende Dokument. Nach einer Authentifizierung sendet das Trust-Center das Dokument mit einer qualifizierten Signatur entweder an den Nutzer zurück oder direkt an dessen Vertragspartner. Der Aufwand einer QES entspricht dem einer einfachen Online-Überweisung.

Viele Vorteile für Immobilienverträge

Eine Schriftform ist bei Mietverhältnissen, die für längere Zeit als ein Jahr geschlossen werden, erforderlich. Die Fernsignatur wird sowohl bei formellen als auch formlosen Verträgen angewendet. Standardisierte Verträge können elektronisch verschickt und gespeichert werden. Die wichtigen Dokumente wären leicht auffindbar und müssten nicht in Aktenordnern abgeheftet werden. Das Verfahren würde zudem zu einer erheblichen Zeitersparnis führen. Für einen Vertragsschluss müsste keine persönlichen Treffen vereinbart oder unterschriebene Verträge postalisch verschickt werden. Vermieter könnten nach einem Besichtigungstermin den Mietvertrag direkt an den Interessenten ihrer Wahl schicken.

Besonderer Vorteil: Beweiszweck

Dieses Verfahren wird sich bei der Vermietung von Handelsimmobilien im B2B-Sektor durchsetzen. Jegliche Verträge, Rechnungen oder Mahnungen können mit dem Fernsignaturverfahren erstellt werden. Dieses Vorgehen würde den Rechtsverkehr um ein vielfaches erleichtern. Der wichtigste Aspekt der elektronischen Signatur ist allerdings der Beweiszweck, den die QES erbringen kann. Auch wenn Verträge formlos geschlossen werden können, muss im Streitfall das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses bewiesen werden.

Osborne Clarke begleitet Unternehmen bei den täglichen Herausforderungen der digitalen Transformation in der Immobilienwirtschaft.

Treffen Sie uns auf der EXPO, Halle A1, Stand 430 – bei unserem Empfang am Dienstag um 12:30 Uhr oder gerne nach Vereinbarung.

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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