Arbeitsrecht

Eine Klausel, zwei Meinungen – Umgang mit unklaren Betriebsvereinbarungen

Veröffentlicht am 14th Aug 2018

Nicht selten setzen sich Auseinandersetzungen über Betriebsvereinbarungen auch nach der Verhandlung und Einigung fort. Insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer bzw. Betriebsrat und Arbeitgeber unterschiedliche Ansichten über einzelne Regelungen haben, ist Streit vorprogrammiert. Das Bundesarbeitsgericht hat nun in seiner Entscheidung vom 15. Mai 2018 (1 AZR 37/17) seine bisherige Rechtsprechung zur Auslegung von Betriebsvereinbarungen bestätigt.

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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