Arbeitsrecht

Droht ein AGG-Hopping 2.0? – Stellenausschreibungen und das dritte Geschlecht

Veröffentlicht am 21st Sep 2018

Im Oktober 2017 hat das BVerfG entschieden, dass der Zwang, entweder „männlich“ oder „weiblich“ ins Geburtenregister eintragen zu lassen, in das allgemeine Persönlichkeitsrecht derjenigen Personen eingreift, die sich keinem der beiden Geschlechter zugehörig fühlen. Im Ergebnis wurde damit die Existenz eines dritten Geschlechts anerkannt. Was bedeutet diese Entscheidung für Stellenausschreibungen und HR-Prozesse von Unternehmen?

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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