Die zweite Zahlungsdiensterichtlinie – zwischen technischer Innovation und Ausdehnung des Aufsichtsrechts, ZBB 2016, 122
Veröffentlicht am 21st Apr 2016
Die zweite Zahlungsdiensterichtlinie ist am 12.1.2016 in Kraft getreten. Sie stellt das Ergebnis einer zweieinhalb Jahre dauernden Debatte einer Reform der europäischen Regulierung für Zahlungsdienste dar. Die bisherige Zahlungsdiensterichtlinie datiert aus dem Jahr 2007. Technische Innovationen und deren Regulierung haben einen großen Raum der politischen Arbeit in der Reform eingenommen. Das Thema Sicherheit des Zahlungsverkehrs und auch der Zahlungsdienstleister war dem Gesetzgeber ein besonderes Anliegen und hat zu umfangreichen Neuregelungen geführt. Der europäische Gesetzgeber hat sich zudem bemüht, Konturen im Anwendungsbereich zu schärfen und hierdurch mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Jenseits des Rampenlichts der politischen Diskussionen wurden sodann zahlreiche aufsichtsrechtliche
Vorschriften für Zahlungsinstitute und für sämtliche Zahlungsdienstleister stark erweitert.