Arbeitsrecht
Die neue Datenschutzgrundverordnung – Mitarbeiterdaten rechtzeitig löschen!
Veröffentlicht am 21st Nov 2018
Die seit dem 25. Mai 2018 EU-weit unmittelbar geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht bei Verstößen Bußgelder bis zu EUR 20.000.000,- oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor. Daher sollten Unternehmen dafür Sorge tragen, Mitarbeiterdaten rechtzeitig zu löschen.
Erfahren Sie mehr auf unserem Arbeitsrechtblog.
Teilen