Arbeitsrecht

Die neue Datenschutzgrundverordnung – Mitarbeiterdaten rechtzeitig löschen!

Veröffentlicht am 21st Nov 2018

Die seit dem 25. Mai 2018 EU-weit unmittelbar geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht bei Verstößen Bußgelder bis zu EUR 20.000.000,- oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor. Daher sollten Unternehmen dafür Sorge tragen, Mitarbeiterdaten rechtzeitig zu löschen. 

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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