Arbeitsrecht

Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) tritt in Kraft – Arbeitgeber müssen jetzt handeln!

Veröffentlicht am 25th Jan 2021

Kürzlich haben sich Bund und Länder auf verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie geeinigt. Nachdem im privaten und öffentlichen Bereich bereits umfassende Maßnahmen gelten, betreffen die Verschärfungen nun wesentlich die Unternehmen. Hierzu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Corona-ArbSchV vorgelegt. Diese regelt Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes wie eine Pflicht der Arbeitgeber ihre Mitarbeiter, wo möglich, im Home-Office arbeiten zu lassen sowie zahlreiche Regelungen zur Kontaktbeschränkung in den Betrieben und eine Maskenpflicht. Die bisher erlassenen Arbeitsschutzregelungen zu Corona, der Arbeitsschutzstandard sowie die Arbeitsschutzregel gelten weiter fort.

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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