Arbeitsrecht

Die neue „Brückenteilzeit“ – Die GroKo schraubt am Teilzeit- und Befristungsgesetz

Veröffentlicht am 21st Jun 2018

Bereits der im Februar 2018 geschlossene Koalitionsvertrag der neuen Großen Koalition ließ erahnen, dass massive Veränderungen im Arbeitsrecht geplant sind. Im ersten Schritt wurde nun ein Anspruch auf „Brückenteilzeit“ beschlossen – zudem soll das Rückkehrrecht von Teilzeitbeschäftigten gestärkt werden.

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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