Die (körperliche) Ausgestaltung von Gegenständen im Kontext einer mittelbaren Patentverletzung (GRUR 2020, 345)

Veröffentlicht am 1st Apr 2020

Der Tatbestand der mittelbaren Patentverletzung wirft in Praxis und Wissenschaft nach wie vor viele Fragen auf. In seinem Beitrag in der Zeitschrift der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) setzt sich Stephan Reisner mit der Frage auseinander, wie die körperliche Ausgestaltung des gelieferten Mittels im Rahmen von § 10 PatG zu behandeln ist und erarbeitet dabei zugleich ein Stufenmodell, das die Bewertung einer mittelbaren Patentverletzung erleichtern soll (Reisner, GRUR 2020, 345). Die exakte Bewertung einer mittelbaren Patentverletzung ist vor allem bei Ersatzteilen, Verbrauchsgegenständen und anderen Artikeln, die in eine patentgeschützte Gesamtvorrichtung verbaut werden, relevant. Solche Gegenstände müssen – um kompatibel zu sein – „passen“. Dies ist Nutzen und Gefahr zugleich. Im schlimmsten Fall kann eine gerichtlich festgestellte Patentverletzung dazu führen, dass der gesamte Vertrieb eingestellt werden muss. In diesem Zusammenhang wird in dem Beitrag ebenfalls das Urteil des OLG Karlsruhe vom 23. Juli 2014, Az. 6 U 89/13, kritisch hinterfragt. Der Aufsatz stellt einen Grundlagen-Beitrag dar, der für viele Industriebranchen von Bedeutung ist (Automobilindustrie, Remanufacturing, Life Science, IT- und Druckerindustrie, Elektronikindustrie, und viele andere).

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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