Handel und Konsumgüter

Die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) steht vor der Tür!

Veröffentlicht am 17th Sep 2024

Der europäische Verordnungsgeber wird voraussichtlich noch in diesem Herbst die neue Verpackungsverordnung erlassen, auch PPWR genannt. Die Umsetzung der neuen Regelungen stellt Supermärkte und Handel vor viele offene Fragen. Höchste Zeit, sich ihnen zu stellen.

Multiple lorries on a parking

Welche Ziele verfolgt die PPWR?

In der europäischen Union sind derzeit 40% der verwendeten Kunststoffe und 50% des Papiers für Verpackungen bestimmt. Der europäische Verordnungsgeber beabsichtigt, diesen Ressourcenverbrauch durch Verpackungen zu minimieren und damit Mensch und Umwelt zu schützen. Die aktuelle Rechtslage hat zu einer Zersplitterung der nationalen Vorschriften betreffend das Verpackungsrecht geführt, die nun überwunden werden soll. Die Harmonisierung soll einen Binnenmarkt für Verpackungen schaffen und die Rechtssicherheit der Marktteilnehmer stärken.

Was ändert sich allgemein?

Um die Ziele zu erreichen, werden in der PPWR strenge Nachhaltigkeitsanforderungen an sämtliche Formen von Verpackungen aufgestellt.

  • Alle Verpackungen müssen künftig recyclingfähig sein.
  • Kunststoffverpackungen müssen zu einem Mindestanteil aus recyceltem Kunststoff bestehen.
  • Mogelpackungen und Verpackungsformate wie Orangennetze und Zuckertütchen werden verboten.

Welche Besonderheiten haben Supermärkte und andere Händler für Transportverpackungen zu beachten?

Für Transportverpackungen schafft der europäische Verordnungsgeber weitere Anforderungen:

  • Der Leerraum darf ab dem 1.1.2030 nur 50% des verpackten Inhalts betragen.
  • Setzt ein Händler Transportverpackungen nicht aus Papier, Pappe oder Karton ein, müssen ab dem 1.1.2030 wenigstens 40% der verwendeten Transportverpackungen wiederverwendbar sein. Der Anteil steigt im Jahr 2040 auf 70% an.
  • Doch aufgepasst: Für Beförderungen innerhalb desselben Mitgliedstaats oder Beförderungen innerhalb eines Konzerns (dann auch über die Grenze eines Mitgliedstaats hinaus) müssen bereits mit Geltung der PPWR alle Transportverpackungen wiederverwendbar sein.
  • Um drohende Sanktionen zu vermeiden, ist zunächst das Verständnis des Verordnungsgebers von einem Konzern, sodann die individuelle unternehmerische Ausgestaltung des Händlers zu prüfen.

Wann gelten die Änderungen?

Die PPWR wird bald in Kraft treten. Ihre Anforderungen gelten aber frühestens 18 Monate später. Für viele Regelungen ist die zeitliche Geltung jedoch auch gesondert bestimmt oder von künftigen Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten der Europäischen Kommission abhängig. Es ist also erforderlich, die weitere Entwicklung im Auge zu behalten.

Fazit

Um den diffizilen Anforderungen der PPWR zu entsprechen, ist neben dem Know-how eine sorgfältige Planung der individuellen betrieblichen Umsetzung erforderlich.

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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