Das Investitionsschutzabkommen mit dem Iran
Veröffentlicht am 13th Apr 2016
Die wirtschaftliche Bedeutung des Irans aus deutscher Sicht
Die wirtschaftliche Bedeutung des Irans
- 2014 wurden USD 2.105,5 Mio. als ausländische Direktinvestition in den Iran transferiert.
- Deutschland ist ein wichtiger Handelspartner:
- 2014 betrug der Anteil deutscher Importe in den Iran 4,7 %.
- Der Wert in den Iran exportierter Güter betrug
- 2014 EUR 2.391,0 Mio. und
- im ersten Halbjahr 2015 EUR 485,0 Mio.
- Die wichtigsten Exportgüter sind Maschinen, Nahrungsmitteln und chemische Erzeugnisse.
- Der Wert aus Deutschland in den Iran importierter Güter betrug
- 2014 EUR 295,0 Mio. und
- im ersten Halbjahr 2015 EUR 191,5 Mio.
- Die wichtigsten Handelsgüter des Irans sind mineralische Rohstoffe.
- Derzeit besteht die Aussicht auf Absicherung der Exportgeschäfte durch Exportkreditgarantien vom Bund (Hermesdeckung).
Was sind Investitionsschutzabkommen?
Überblick
- Bi- oder multilaterale Verträge auf Ebene des Völkerrechts, zum Schutz ausländischer Investitionen gegen staatliche Maßnahmen.
- Sie bieten besonderen Schutz vor willkürlichen Vorschriften und Auflagen sowie Enteignungen.
- Sie stellen die Investition eines Inländers mit der Investition eines Ausländers häufig gleich.
- Sie sichern den freien Transfer von Kapital zwischen den Vertragsstaaten.
- Derzeit bestehen ca. 3.000 Investitionsschutzabkommen.
- Besondere Bedeutung haben sie für Entwicklungsländer; denn sie fördern die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Erhöhung der Kaufkraft.
- Sie sind Motor für wirtschaftliche Entwicklung und Wachstum.
- Sie sichern die Rechtsdurchsetzung außerhalb der eigenen Jurisdiktion.
Inhalt des Investitionsschutzabkommens Iran – Deutschland
Was geschützt wird
- Die Verwaltung, Erhaltung, Nutzung, Veräußerung und Liquidation von Kapitalanlagen.
Wie die Investition geschützt wird
- Der freie Kapitaltransfer ist zu gewährleisten, damit eingesetztes und zusätzliches Kapital ungehindert zwischen Deutschland und dem Iran transferiert werden kann.
- Die Voraussetzungen für Investitionen sind im Zuge einer gerechten und fairen Behandlung transparent zu gestalten bzw. offen zulegen, um Planungssicherheit für Investoren zu schaffen.
- Die Diskriminierung von ausländischen Investoren gegenüber Inländern ist verboten.
- Eine Enteignung darf nur erfolgen, wenn
- sie öffentlichen Zwecken dient,
- ausländische Investoren dadurch nicht diskriminiert werden,
- eine Entschädigung in Höhe des Marktwertes zum Zeitpunkt der Enteignung gezahlt wird.
- Die Festlegung einer Investor-Staats-Schiedsgerichtsbarkeit gewährleistet einen effektiven und fairen Rechtsschutz ohne Misstrauen in die Gerichtsbarkeit des Vertragsstaates.
Größere Sicherheit für Direktinvestitionen!
Investitionen
- Das Abkommen bietet Schutz für das investierte Kapital.
- Direktinvestitionen, die vor Inkrafttreten des Abkommens getätigt wurden, werden geschützt, wenn
- sie genehmigt wurden, sofern die Genehmigung vom Vertragsstaat vorgesehen ist, und
- vor Inkrafttreten des Abkommens keine Streitigkeiten entstanden oder beigelegt wurden, die diese Investitionen betreffen.
Rechtsschutz
- Streitigkeiten auf Grundlage des Abkommens werden in einem Schiedsverfahren beigelegt
- Es bietet eine faire und unabhängige Rechtsdurchsetzung ohne die Beteiligung ordentlicher Gerichte.
- Die Gefahr der Diskriminierung bei der Rechtsdurchsetzung wird somit verringert.
Weitere Sicherungsmöglichkeiten des Handels- und Investitionsgeschäfts
- Exportkredite durch den Bund (Hermesdeckung) können beantragt werden.
- Die Möglichkeit der Vergabe besteht, sobald der Iran seine Altschulden beglichen hat.
- Die Prämien für diesen Schutz werden allerdings hoch sein; denn derzeit ist der Iran in die Kategorie 7 (hohes Risiko).
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