Arbeitsrecht
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Neuregelungen ab dem 1. März 2020
Veröffentlicht am 6th Jan 2020
Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten erleichtert werden, um so dem Fachkräftemangel zu begegnen und die leeren Bewerbermärkte in Deutschland zu füllen. Die meisten Änderungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, die zum 1. März 2020 in Kraft treten, erfolgen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
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