ESG – Environmental, Social and Governance

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Veröffentlicht am 22nd Jun 2023

Das Europäische Parlament hat entschieden:

Was soll die CSDDD regeln?

Die vorgeschlagene Richtlinie sieht vor, Unternehmen für Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang ihrer Wertschöpfungskette zur Verantwortung zu ziehen.

Was wurde nun entschieden?
  • Am 01. Juni 2023 hat das EU-Parlament die Verhandlungsposition zu dem von der Europäischen Kommission 2022 vorgelegten Entwurf zur CSDDD beschlossen.
  • Der Vorschlag wurde mit einer Mehrheit von 366 zu 225 Stimmen vom Europäischen Parlament angenommen und sieht eine Verschärfung und Ausweitung des ursprünglichen Gesetzesvorschlages der EU-Kommission vor.
Wen soll die CSDDD nach dem Vorschlag des Parlaments betreffen?

Unternehmen mit Sitz in der EU mit 

  • mehr als 250 Beschäftigten
  • mehr als EUR 40 Millionen Jahresumsatz

Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU mit

  • mehr als EUR 150 Millionen Jahresumsatz, davon mind. 40 Millionen in der EU erwirtschaftet

 

Welche grundlegenden Änderungen gibt es im Vergleich zum Vorschlag der Kommission?

Ausweitung des Geltungsbereiches auf eine größere Anzahl von Unternehmen

  • Im ursprünglichen Entwurf liegen die Grenzen bei 500 Beschäftigten und EUR 150 Millionen Jahresumsatz.

Verpflichtung der Unternehmen zur Entwicklung eines Planes, der sicherstellt, dass sowohl Unternehmensstrategie als auch Geschäftsmodell mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und der Begrenzung der Erderwärmung auf1,5 Grad Celsius gemäß dem Pariser Abkommen im Einklang stehen

Sanktionen und Überwachungsmechanismen für die Unternehmen

  • Strafen, die bis zu 5 % des weltweiten Umsatzes des Unternehmens betragen können

Artikel 26 (der die Unternehmensleitung verpflichtet hätte, die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu überwachen) wurde gestrichen.

Wie geht es nun weiter?
  • Nun folgen als nächster Schritt die Trilog-Gespräche, in denen das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission die Richtlinie endgültig aushandeln werden.
  • Es wird mit einer Einigung Ende dieses Jahres gerechnet.
  • Sodann ist bis spätestens Ende 2025 eine Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht und die Anpassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu erwarten.
Was sind die Hauptstreitpunkte bei der Entwicklung der CSDDD?
  • Geltungsbereich der Richtlinie und der Umfang der Wertschöpfungskette
  • Zivilrechtliche Haftung der Unternehmen (bisher in beiden Entwürfen enthalten)
  • Verpflichtende Einbeziehung des Finanzsektors
  • Konkretisierung der Umwelt-und Menschenrechtsstandards

Den Artikel können Sie hier als .pdf herunterladen.

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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