Arbeitsrecht
BVerfG: Mehrfache sachgrundlose Befristung verboten
Veröffentlicht am 15th Jun 2018
Eigentlich war der Wortlaut des Gesetzes deutlich: Nach § 14 Abs. 2 TzBfG kann ein Arbeitsverhältnis nicht befristet werden, wenn „bereits zuvor“ ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Das BAG ging seit 2011 einen eigenen Weg und ließ unter Umständen sachgrundlose Kettenbefristungen zu. Zu Unrecht, wie das BVerfG nun klarstellte (Entscheidung v. 06.06.2018 – 1 BvL 7/14). Unternehmen werden ihre Einstellungspraxis anpassen müssen.
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