BGH verschärft die Rechtsprechung zur Auslandshaftung in Patentverletzungsfällen ("Abdichtsystem")

Veröffentlicht am 18th Sep 2017

In seinem Beitrag für die Mitteilungen der deutschen Patentanwälte 2017, S. 410 ff. kommentiert Johannes Ballestrem die Entscheidung und gibt Hinweise, wie sich im Ausland ansässige Lieferanten hinsichtlich ihrer Lieferungen an ebenfalls im Ausland ansässige Abnehmer zu verhalten haben, um eine Patentverletzung in Deutschland möglichst zu vermeiden.

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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