Bewertung von IP, insbesondere bei Veräußerung / Lizensierung im Zeitalter von BEPS – Aufgabe des Fremdvergleichsgrundsatzes?

Veröffentlicht am 20th Apr 2018

Die OECD hat es sich mit ihrem "BEPS-Projekt" zum Ziel gesetzt, „Steuerschlupflöcher“ wirksam zu bekämpfen. Dazu hat sie u.a. ihre Verrechnungspreisrichtlinien zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes grundlegend überarbeitet. Ort der Wertschöpfung und Besteuerung sollen besser in Einklang gebracht werden. Immaterielle Wirtschaftsgüter sind ihr dabei ein besonderes Anliegen.

Ob die angestrebte Vergütung eines jeden Wertschöpfungsbeitrags noch vom Fremdvergleichsgrundsatz gedeckt ist, ist äußerst fraglich. Jedenfalls dürfte sich ein erhöhter Diskussionsbedarf bei der Durchführung von Betriebsprüfungen ergeben. Umso wichtiger ist es für Unternehmen, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen. Sie tragen im Ergebnis die Darlegungs- und Beweislast für fremdvergleichskonforme Verrechnungspreise.

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