Arbeitsrecht

Arbeitszeiterfassungssystem – Einführung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems schon jetzt Pflicht?

Veröffentlicht am 6th Nov 2020

Müssen Arbeitgeber schon jetzt ein Zeiterfassungssystem, das den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes entspricht, einführen? Das Arbeitsgericht Emden befasste sich am 20. Februar 2020 (ArbG Emden, Urt. v. 20. Februar 2020 – 2 Ca 9419) mit der Frage und sprach sich für eine bestehende Pflicht der Arbeitgeber aus.

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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