Arbeitsrecht
Arbeitgeber muss Streikposten auf seinem Firmenparkplatz dulden
Veröffentlicht am 9th Jan 2019
Arbeitgeber müssen es dulden, wenn Gewerkschaften auf einem betrieblichen Parkplatz einen Streikposten errichten, sofern sonst keine Möglichkeit besteht, die zum Streik aufgerufenen Arbeitnehmer vor Betreten des Betriebs anzusprechen (BAG, Entscheidung v. 20. November 2018 – 1 AZR 189/17, 1 AZR 12/17).
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