Arbeitsrecht

Ärztliches Attest als Pauschalbefreiung von der Maskenpflicht im Büro?

Veröffentlicht am 22nd Jan 2021

Eine Maskenpflicht gilt bereits überall im öffentlichen Raum und wurde auch bundesweit für Arbeitsstätten angeordnet. Wie aber ist die Lage, wenn der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegt, wonach ihm das Tragen einer Maske gesundheitlich nicht zumutbar ist? Hierüber hat jüngst das Arbeitsgericht Siegburg (Entscheidung vom 16. Dezember 2020 – 4 Ga 18/20) entschieden und dabei die Rechte des Arbeitgebers gestärkt.

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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