Arbeitsrecht
Ärztliches Attest als Pauschalbefreiung von der Maskenpflicht im Büro?
Veröffentlicht am 22nd Jan 2021
Eine Maskenpflicht gilt bereits überall im öffentlichen Raum und wurde auch bundesweit für Arbeitsstätten angeordnet. Wie aber ist die Lage, wenn der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegt, wonach ihm das Tragen einer Maske gesundheitlich nicht zumutbar ist? Hierüber hat jüngst das Arbeitsgericht Siegburg (Entscheidung vom 16. Dezember 2020 – 4 Ga 18/20) entschieden und dabei die Rechte des Arbeitgebers gestärkt.
Erfahren Sie mehr auf unserem Arbeitsrechtblog.
Teilen