Arbeitsrecht

Änderung der Sozialversicherungsbeiträge und der Beitragsbemessungsgrenzen 2022

Veröffentlicht am 29th Dez 2021

Für 2022 ändern sich vor allem die Beitragsbemessungsgrenzen (Steigerung im Osten, erstmaliges Absinken im Westen). Der Zusatzbeitrag von Kinderlosen in der Pflegeversicherung steigt auf 0,35 % und die Insolvenzgeldumlage reduziert sich für 2022 (auf 0,09 %). Die Arbeitgeberzusatzkosten bleiben damit grds. knapp unter EUR 1.400 (monatlich, West).

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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