Arbeitsrecht
Änderung der Sozialversicherungsbeiträge und der Beitragsbemessungsgrenzen 2022
Veröffentlicht am 29th Dez 2021
Für 2022 ändern sich vor allem die Beitragsbemessungsgrenzen (Steigerung im Osten, erstmaliges Absinken im Westen). Der Zusatzbeitrag von Kinderlosen in der Pflegeversicherung steigt auf 0,35 % und die Insolvenzgeldumlage reduziert sich für 2022 (auf 0,09 %). Die Arbeitgeberzusatzkosten bleiben damit grds. knapp unter EUR 1.400 (monatlich, West).
Erfahren Sie mehr auf unserem Arbeitsrechtblog.
Teilen