Arbeitsrecht

2021: Der gesetzliche Mindestlohn ist auf EUR 9,50 gestiegen

Veröffentlicht am 4th Jan 2021

Seit dem 1. Januar 2021 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von EUR 9,50 brutto. Bis Juli 2022 wird er stufenweise auf EUR 10,45 brutto angehoben.

Stetige Anpassung des Mindestlohnes

Der 2015 eingeführte Mindestlohn betrug zunächst EUR 8,50. Er wird auf Vorschlag einer unabhängigen Mindestlohnkommission alle zwei Jahre angepasst. Zuletzt betrug er EUR 9,35.

Erhöhung des Mindestlohns in vier Stufen bis 2022

Wie bereits im vergangenen Sommer dargestellt, hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns bis zum Sommer 2022 (alle sechs Monate) beschlossen.

Die erste Stufe ist nun mit Beginn dieses Jahres durch Verabschiedung einer Verordnung der Bundesregierung in Kraft getreten.

Nach dem weiteren Vorschlag der Kommission soll der Mindestlohn

  • ab 1. Juli 2021 EUR 9,60
  • ab 1. Januar 2022 EUR 9,82 und schließlich
  • ab 1. Juli 2022 EUR 10,45

betragen.

Praxis-Hinweis

Steigende Lohnkosten

Für Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, werden sich die Lohnkosten bis 2022 weiter erhöhen.

Risiko bei Verstoß

Arbeitgeber müssen die jeweils geltenden Beträge sowie die zukünftigen Anpassungen – wohl alle sechs Monate – stets im Blick haben.

Bei Nichtbeachtung des jeweils geltenden Mindestlohnes droht die Gefahr einer Geldbuße von bis zu EUR 500.000.

 

Sonja Riedemann LL.M. (LSE), Fachanwältin für Arbeitsrecht

Teilen

* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

Sprechen Sie uns an

Interested in hearing more from Osborne Clarke?