Chancen und Herausforderungen des neuen Ausschreibungsdesigns nach dem EEG 2017 war das Thema des diesjährigen Rheinischen Energieforums Anfang März in Köln. Bereits zum dritten Mal hatten RheinEnergie AG und Osborne Clarke zu Vorträgen und Paneldiskussionen zu aktuellen Entwicklungen aus dem Bereich Erneuerbare Energien eingeladen.
Neue Vorgaben des EEG 2017, Erkenntnisse aus den Gebotsterminen gemäß PV-Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) und der erste Gebotstermin für Solaranlagen zum 1. Februar 2017: Vor diesem Hintergrund diskutierten rund 80 Teilnehmer zu Chancen und Herausforderungen des Regimewechsels, der zum 1. Mai 2017 auch für Windenergie an Land mit der Ausschreibung von 800 MW erstmals bevorsteht.
Komplexität des Ausschreibungsverfahrens gestiegen, vor allem für Bürgerenergie
Dr. Volker Hoppenbrock aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellte die neuen Rahmenbedingungen für die Ausschreibungen vor und gab einen aktuellen Überblick zu den Hintergründen, auch zu dem am 22. Dezember 2016 verabschiedeten Änderungsgesetz mit der deutlichen Verschärfung der Anforderungen an Bürgerenergiegesellschaften. Er stellte heraus, dass mit dem Ausschreibungsverfahren die Förderhöhe nunmehr wettbewerblich ermittelt werde und prognostizierte, dass – zumindest bis auf Weiteres – technologiespezifische Ausschreibungen den wesentlichen Anteil an ausgeschriebenen Mengen ausmachen werden und das technologieneutrale Ausschreibungen zunächst im Rahmen einer Pilotphase getestet werden.
Malte Luks von der Bundesnetzagentur informierte über die formalen Anforderungen bei einer Teilnahme am Ausschreibungsverfahren, die Erkenntnisse aus den bisherigen Gebotsterminen sowie die Überwachungs- und Durchführungsaufgaben der Bundesnetzagentur. Dabei hob er hervor, welche Formalanforderungen besonderer Beachtung bedürfen und welche formalen Fehler in der Vergangenheit zu Ausschlüssen von Bietern geführt haben.
Wesentliche Erfolgsfaktoren für Ausschreibungen
Tobias Kurth von der Energy Brainpool GmbH präsentierte wesentliche Einflussfaktoren, denen für die Ausschreibung für Windenergie an Land besondere Beachtung geschenkt werden sollten – angesichts des Gebotstermins 1. Mai 2017 und nur eingeschränkt verfügbarer Fundamentaldaten und fehlender Erfahrungen aus vergangenen Ausschreibungsrunden.
Dabei betonte er die Bedeutung der Grenzkostenbetrachtung und stellte Möglichkeiten zur Optimierung der Grenzkosten einer Windenergieanlage dar. Schließlich erläuterte er mögliche Gebotsstrategien sowie kalkulatorische und strategische Aspekte, die für die Ermittlung des Gebotspreises unabdingbar seien.
Dr. Daniel Breuer von Osborne Clarke stellte typische Projektphasen im Ausschreibungsverfahren dar, die sich in besonderem Maße für Kooperationen zwischen Markteilnehmern eignen. Dabei hob er Einkaufskooperationen oder Bietergemeinschaften, etwa am Beispiel von Windparks mit gemeinsam genutzter Infrastruktur, und entsprechende rechtliche Anforderungen nach § 34 EEG 2017 und § 1 GWB hervor. Ferner ging er auf die regulatorischen Anforderungen an Bürgerenergiegesellschaften ein.
Digitalisierung als weiteres Thema
Auf dem abschließenden Panel diskutierten neben den Vortragsreferenten Thomas Kubitza, juwi Energieprojekte GmbH, Ulrich Bemmann, RheinEnergie AG, und Dr. Alexander Dlouhy, Osborne Clarke, mit den Teilnehmern zu den aktuellen Themen. Künftig wird sich das Rheinische Energieforum“ neben aktuellen Themen rund um Erneuerbare Energien auch mit der Digitalisierung der Energiewirtschaft befassen.